Anpassung des Mindestlohn: Gehalt des Maurer Gesellen
Maurer dürfen sich auch 2017 wieder über eine Erhöhung des Mindestlohns freuen: Bereits 2013 wurde eine entsprechende Staffelung bis zum Jahresende beschlossen. Wie die Bezeichnung sagt, ist dies jedoch die untere Grenze dessen, was Maurer verdienen können. Je nach Qualifikation steigen die Einkommensmöglichkeiten. Von der Kompetenz profitieren selbstverständlich auch Handwerksbetriebe.
Grundlage des Mindestlohns in Ost und West
Der Mindestlohn ist im Arbeitnehmer-Entsendegesetz geregelt. Dieses unterscheidet zwischen den Lohngruppen 1 und 2 sowie Arbeitnehmern in Westdeutschland, Ostdeutschland und Berlin. Die Lohngruppe 1 umfasst Werker und Maschinenwerker in Ost- und Westdeutschland sowie Berlin und Fachwerker in Ostdeutschland, die Lohngruppe 2 Fachwerker, Maschinisten und Kraftwerker in Westdeutschland und Berlin. Ausgebildete Maurer sind den Fachwerkern zugeordnet.
Am 11. August 2014 wurden auf Grundlage des im Mai 2013 geschlossenen BRTV-Baugewerbe (Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe) gesetzlich bindende Regelungen bis Ende 2017 getroffen.
Hier ist der Mindestlohn für Westdeutschland und Berlin entsprechend der ausgeübten Tätigkeit festgelegt. In Ostdeutschland hingegen gilt ein einheitlicher Mindestlohn, weshalb das Tarifgebiet nur in der Lohngruppe 1 aufgeführt wird.
Entwicklung des Mindestlohns für Maurer
Der Mindestlohn bezeichnet den Gesamtstundenlohn, welcher sich aus dem eigentlichen Stundenlohn und dem Bauzuschlag zusammensetzt. Für die übliche Tätigkeit eines ausgebildeten Maurers betrug er im Jahr 2013 in Ostdeutschland 10,25 Euro, in Westdeutschland 13,70 Euro und in Berlin 13,55 Euro. 2014 verdienten Hilfs- und Facharbeiter im Tarifgebiet Ost bereits 10,50 Euro, während der Mindestlohn für Facharbeiter im Tarifgebiet West bei 13,95 Euro und in Berlin bei 13,80 Euro lag.
Im Jahr 2015 erfolgte die nächste Mindestlohnerhöhung das Maurerhandwerk mit 10,75 für Ostdeutschland, 14,20 Euro in Westdeutschland und 14,05 Euro in Berlin. Eine weitere Erhöhung fand 2016 statt: Im Tarifgebiet Ost betrug der Mindestlohn für Maurer 11,05 Euro, im Tarifgebiet West bereits 14,45 Euro und in Berlin 14,30 Euro.
Die letzte Änderung ist vorerst für 2017 festgelegt: Bis zum 31. Dezember ist das minimale Einkommen im Osten Deutschlands auf 11,30 Euro festgelegt, im Westen beträgt der Mindestlohn 14,70 Euro und in Berlin 14,55 Euro. Im Anschluss sind neue Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften erforderlich, um Regelungen für die Folgejahre zu treffen und diese wiederum gesetzlich zu verankern.
Für alle Arbeitgeber verbindlich
Die Wahl des Arbeitgebers in Deutschland ist unerheblich – jeder im Baugewerbe tätige Betrieb ist an das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gebunden. Lediglich zwischen den Tarifgebieten gibt es Abweichungen in der Untergrenze.
Begrenzungen gibt es allerdings nicht nach oben, so dass es dennoch sinnvoll ist, die Einkommensmöglichkeiten bei den Arbeitgebern zu vergleichen. Auch eine qualifizierte Weiterbildung kann die Verdienstchancen steigern.
Vielseitige Weiterbildungsmöglichkeiten
Maurer-Gesellen haben die Möglichkeit einer Aufstiegsweiterbildung zum Meister oder Polier. Die damit einhergehende höhere Verantwortung wird oft besser entlohnt. Auch kontinuierliche Fortbildungen sind sinnvoll, um stets auf dem aktuellen Stand der Entwicklung zu sein.
Daneben sind Qualifikationen in Spezialbereichen möglich. Im Maurerhandwerk zählen dazu beispielsweise das Mängelmanagement, Sanierungen bei Problemen wie Schimmelpilzbefall, das Führen spezieller Maschinen und die Arbeitssicherheit.